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Allgemeine Geschäftsbedingungen Online-Werbung

 

§1 Vertragsgegenstand

1) "Werbeauftrag" im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Schaltung eines Banners mit und ohne Verlinkung auf den Seiten www.verlag-kaufhold.de, www.misteratz.de und www.freiewerkstatt.de.

2) Für den Werbeauftrag gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Preisliste des Anbieters, die einen wesentlichen Vertragsbestandteil bildet. Die Gültigkeit etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder sonstiger Inserenten ist, soweit sie mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht übereinstimmen, ausdrücklich ausgeschlossen.

 

§2 Vertragsschluss

1) Ein Vertrag über Werbemaßnahmen kommt durch schriftliche Bestätigung der Verlag Kaufhold GmbH oder durch Erbringung der Werbeleistung zustande. Der Auftrag gilt als abgelehnt, wenn er nicht innerhalb von zwei Wochen bestätigt oder erbracht wird. Mündliche oder fernmündliche Erklärungen sind rechtlich unverbindlich und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer schriftlichen Bestätigung

2) Der Anbieter behält sich vor und während der Verbreitung ein Rücktrittsrecht aus wichtigem Grund bzw. ein fristloses Kündigungsrecht vor, falls ein Auftrag wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form zu beanstanden ist oder wenn die Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Wichtige Gründe sind u. a. Verstoß gegen religiöse oder politische Neutralität, marktschreierische Aufmachung oder sittenwidriger Inhalt. Ein Rücktrittsrecht besteht auch bei vorherigem begründeten Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Auftraggebers, insbesondere wenn in das Vermögen des Auftraggebers eine Zwangsvollstreckung betreiben wird und/oder wenn über sein Vermögen ein der Schuldenregulierung dienendes Verfahren eingeleitet ist.

 

§3 Abwicklungsfrist

Banner sind im Zweifel zur Veröffentlichung zum nächstmöglichen Termin bestimmt. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Werbemittel eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Vertragsschluss abzuwickeln. Die Anzeige wird solange veröffentlicht, wie ein Veröffentlichungszeitraum genannt wurde oder andere Rahmenbedingungen vereinbart wurden.

 

§4 Datenanlieferung

1) Bei nicht ordnungsgemäßer (lt. technischer Vorgaben), insbesondere verspäteter Anlieferung oder nachträglicher Änderung wird keine Gewähr für die vereinbarte Verbreitung des Werbemittels übernommen.

2) Der Auftraggeber wird durch Einsatz geeigneter und auf den neuesten Stand der Technik beruhenden Schutzprogrammen sicherstellen, dass die übermittelten oder von ihm eingestellten Werbemittel frei von schädlichem Code, wie z.B. Viren, Trojanern, sind.

3) Die Pflicht des Anbieters zur Aufbewahrung des Werbemittels endet drei Monate nach seiner letztmaligen Verbreitung.

 

§5 Platzierung und Inhalt der Anzeige

1) Es dürfen keine Werbebanner mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten angeboten werden, insbesondere keine Werbung veröffentlicht werden, die i.S.d. § 131 StGB zum Rassenhass aufstacheln, Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, sexuell anstößig sind, i.S.d. § 184 StGB pornographisch sind, den Krieg verherrlichen oder verharmlosen, geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen oder auf Angebote mit solchem Inhalt hinzuweisen.

2) Der Verlag wird die Platzierung der Banner unter größtmöglicher Berücksichtigung der Wünsche des Auftraggebers vornehmen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf eine bestimmte Platzierung

 

§6 Branchenschutz

Branchenschutz und Konkurrenzausschluss für den Auftraggeber sind nicht vereinbart. Die Weitergabe bestellter Werbebanner an Dritte ist nur mit Zustimmung des Anbieters zulässig.

 

§7 Rechtsgewährleistung des Auftraggebers

1) Der Auftraggeber gewährleistet und sichert zu, dass er alle zur Schaltung des Werbemittels erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen können. Ferner wird der Anbieter von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Anbieter nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen.

2) Der Auftraggeber überträgt dem Anbieter sämtliche für die Nutzung der Werbung in Online-Medien aller Art, einschließlich Internet erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Bearbeitung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf und zwar zeitlich, örtlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen und berechtigen zur Schaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen der Online-Medien.

3) Der Anbieter ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, bei Beanstandungen/Inanspruchnahme Dritter ohne weitere Sachprüfung die Werbung (einschließlich Internet-Links) gegebenenfalls bis zur Klärung der Rechtslage aus der elektronischen Darstellung zu entfernen.

 

§8 Gewährleistung des Anbieters

1) Der Anbieter gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Standort entsprechend, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen. Ein Fehler in der Darstellung der Werbemittel liegt insbesondere nicht vor, wenn er hervorgerufen wird durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und hardware (z. B. Browser) oder durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder durch Rechnerausfall bei Dritten (z. B. anderen Providern), durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf so genannten Proxies (Zwischenspeichern) oder durch einen Ausfall des Ad-Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert. Bei einem Ausfall des Ad-Servers über einen erheblichen Zeitraum im Rahmen einer zeitgebenden Festbuchung entfällt die Zahlungspflicht des Auftraggebers für den Zeitraum des Ausfalls. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

2) Bei ganz oder teilweise unleserlicher, unrichtiger oder bei unvollständiger Wiedergabe der Anzeige hat der Auftraggeber Anspruch auf Nachbesserung. Schlägt die Nachbesserung fehl, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Herabsetzung des Preises oder Rückgängigmachung des Auftrags. Die Minderung erfolgt in dem Umfang, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde (maximal in Höhe des Anzeigenpreises). Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

3) Der Auftraggeber wird die Werbemaßnahme nach dem Ersterscheinungstermin unverzüglich prüfen und etwaige Mängel rügen (Rügepflicht). Bei verdeckten Mängeln ist die Anzeige unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu machen. Offene Mängel sind innerhalb von fünf Werktagen nach Ersterscheinung, verdeckte Mängel innerhalb derselben Frist nach Entdeckung schriftlich zu rügen.

4) Fällt die Durchführung eines Auftrages aus Gründen aus, die der Anbieter nicht zu vertreten hat (etwa aus programmlichen oder technischen Gründen), insbesondere wegen Rechnerausfall, höherer Gewalt, Streiks, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten (z. B. anderen Providern), Netzbetreibern oder Leistungsanbietern oder aus vergleichbaren Gründen, so wird die Durchführung des Auftrags nach Möglichkeit nachgeholt. Bei Nachholung in angemessener und zumutbarer Zeit nach Beseitigung der Störung bleibt der Vergütungsanspruch des Anbieters bestehen. Sofern es sich um erhebliche Verschiebung handelt, wird der Auftraggeber hierüber informiert.

 

§9 Haftung des Anbieters

1) Schadensersatzansprüche - gleich aus welchem Rechtsgrund - sind ausgeschlossen, soweit dem Anbieter nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bzw. bei leichter Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Pflichten zur Last fällt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen (so genannte "Kardinalpflichten"). Im letzteren Fall ist die Haftung für vertragsuntypische, unvorhersehbare Schäden auf die Höhe des Auftragwertes beschränkt. Eventuelle Ansprüche auf Ersatz entfernter Mangelfolgeschäden, die auf positiver Vertragsverletzung beruhen, verjähren in sechs Monaten, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen. Eine Haftung für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt hiervon unberührt mit der Maßgabe, dass Ansprüche aus positiver Vertragsverletzung (entfernter Mangelfolgeschäden) in sechs Monaten verjähren, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Im Falle höherer Gewalt sind jegliche Schadensersatzansprüche und Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.

2) Gegen den Anbieter können wegen der Ausstrahlung einer falschen Anzeige keine Ansprüche geltend gemacht werden, wenn die Anzeige vom Auftraggeber oder deren Beauftragten versehentlich zugesandt wurde oder falsch beschriftet wurde.

3) Es besteht keine Haftung des Anbieters für die über den Zugang übermittelten Informationen und zwar insbesondere nicht für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, auch nicht dafür, dass die Informationen für den beabsichtigten Zweck des Kunden tauglich sind. Der Anbieter haftet auch nicht dafür, dass die übermittelten Informationen frei von Rechten Dritter sind oder der Absender im Rahmen der Übermittlung gegen geltende Gesetze oder sonstige Normen verstoßen hat.

4) Dies gilt auch für alle weiteren Web-Seiten, auf die mittels eines Hyperlinks verwiesen wird. Der Herausgeber ist für den Inhalt der Web-Seiten, die aufgrund einer solchen Verbindung erreicht werden, nicht verantwortlich.

 

§10 Preisliste

Es gilt die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung veröffentlichte Preisliste. Eine Änderung der Tarife bleibt vorbehalten. Für vom Anbieter bestätigte Aufträge sind Preisänderungen allerdings nur wirksam, wenn sie von Anbietern mindestens einen Monat vor Veröffentlichung des Werbemittels angekündigt werden.
Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu. Das Rücktrittsrecht muss innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung ausgeübt werden.

 

§11 Zahlungsverzug

1) Der Anbieter kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Zahlung zurückstellen und für die restliche Schaltung Vorauszahlung verlangen.

2) Objektiv begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers berechtigen den Anbieter, auch während der Laufzeit des Vertrages, das Erscheinen weiterer Werbemittel ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

 

§2 Kündigung

Kündigungen von Werbeaufträgen müssen schriftlich erfolgen.

 

§13 Informationspflichten des Anbieters

Soweit nichts anderes vereinbart ist, obliegt es dem Anbieter, die Zahl der Zugriffe auf das Werbemittel von 10 Werktagen nach Ausführung des Auftrags für den Auftraggeber zum Abruf bereit zu halten.

 

§14 Erfüllungsort/Gerichtsstand

Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichem Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Anbieters. Soweit Ansprüche des Anbieters nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Es gilt deutsches Recht.

 

 


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